Kontakt   Kundenportal 
 Kontakt
Zurück
Rechtliche Informationen  |  Modellsportversicherungen  |  Drohnenversicherungen

Alten Kenntnisnachweis in neuen Schulungsnachweis umwandeln.

Veröffentlicht am

Wir erklären, was Hobby-Piloten jetzt brauchen!

Der bisher in Deutschland gültige Kenntnisnachweis für das Fliegen von Drohnen und Flugmodellen im privaten Bereich für Modelle über 2 kg muss jetzt umgewandelt werden in den neuen Schulungsnachweis. Versicherte Kunden der DMO haben durch unseren Zusammenschluss mit dem MFSD die Möglichkeit, weiterhin unter Verbandsregeln in Deutschland zu fliegen.

Das einzige, was gemacht werden muss: den bisherigen Kenntnisnachweis in den neuen Schulungsnachweis umwandeln. Für DMO Kunden ist dies kostenfrei möglich!

Der Versicherungsschutz bei uns ist von der Änderung nicht betroffen!

Wichtiger Hinweis

Auf schulungsnachweis-modellflug.de kann ab sofort ein kurzer und kostenfreier Online-Test durchgeführt werden. Danach erhalten Sie den neuen Schulungsnachweis und können sorgenfrei weiterfliegen!

Drohnenführerschein, Kenntnisnachweis – oder gar nichts?

Für Drohnenpiloten und Modellflug-Piloten im privaten Bereich / Hobby gelten verschiedene Regeln, und wir verstehen, dass es nicht einfach ist, dabei den Durchblick zu behalten!

Hier eine kleine Übersicht über die Regeln. Wichtig ist die Unterscheidung, wo geflogen wird und wie schwer die Drohne oder das Flugmodell ist.

Wer im EU-Ausland und ein Modell/eine Drohne mit über 250 g Abfluggewicht fliegen möchte, braucht einen EU-Kompetenznachweis, den sogenannten „Drohnenführerschein“ A1/A3, in der offenen Kategorie.

Wer nur in Deutschland, aber mit einem Modell/einer Drohne ab 2 kg oder schwerer fliegen möchte, kann über die Verbandsregeln des MFSD/DAeC fliegen und benötigt hier nur den Schulungsnachweis. Der Schulungsnachweis ersetzt den bisherigen Kenntnisnachweis.

Wer nur in Deutschland, aber mit einem Modell / mit einer Drohne unter 2 kg fliegen möchte und auch mit dem Flugmodell nicht höher als 120 m fliegt, braucht weder den Schulungsnachweis noch den Drohnenführerschein.

Jede Drohne muss ab 250 g Abfluggewicht, oder falls ausgestattet mit Kamera unabhängig vom Gewicht, beim Luftfahrtbundesamt registriert werden und mit der e-ID ausgestattet werden. Die Drohnenregistrierung übernimmt die DMO auf Wunsch. 

Es bleiben noch Fragen? Kein Problem! Sprechen Sie uns gerne an!