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Der Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpilotenzeugnis

Brauche ich einen Drohnenführerschein? Diese Frage stellen sich viele Drohnenpiloten und -pilotinnen.

Seit 2020 gibt es einen EU-weit gültigen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis), der für das Fliegen von Drohnen im europäischen Luftraum erforderlich sein kann – je nach Nutzung, Gewicht der Drohne und Flugort.

Wir zeigen Ihnen, wann Sie einen Drohnenführerschein benötigen, welche Varianten es gibt und wie Sie als Fernpilot / Fernoilotin den passenden Nachweis erwerben können.

Schnellinformation: Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Es ist kein Drohnenführerschein nötig, wenn:

  • Sie nur privat in Deutschland fliegen
  • Ihre Drohne unter 250 g wiegt

Es ist für DMO-Kunden kein Drohnenführerschein nötig, wenn:

  • Ihre Drohne unter 2 kg wiegt

Vorteil als DMO-Kunde:

Private DMO-Kunden dürfen in Deutschland nach Verbandsregeln fliegen und benötigen bis 2 kg Startmasse keinen Kompetenznachweis.

Über 2 kg Startmasse muss dann der Kenntnisnachweis des Verbandes Deutscher Modellflieger Verband DMFV e. V. abgelegt werden (Hinweis: der A1/A3 ersetzt diesen nicht und umgekehrt auch nicht!). Diese Regelung gilt nur für Deutschland.

 

Ein Drohnenführerschein ist erforderlich, wenn:

  • Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt
  • Sie im EU-Ausland fliegen 
  • Sie die Drohne gewerblich oder ehrenamtlich nutzen

Es empfiehlt sich jedoch immer, sich mit den Inhalten des Online-Trainingskurses vertraut zu machen!

 

Wie kann ich den Drohnenführerschein machen?

  • Sie können die Prüfung online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) ablegen
  • Zur Vorbereitung ist das dort angebotene Online-Webinar empfehlenswert.

Müssen Minderjährige eine Prüfung für das Drohnenfliegen ablegen?

  • Ja, auch Minderjährige müssen einen Drohnenführerschein vorweisen, wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Minderjährige können den A1/A3 erst ab 16 Jahren ablegen, Jüngere müssen nach der offenen Kategorie unter der Aufsicht eines älteren Fernpiloten fliegen, der diesen bereits absolviert hat.

Hobby / Freizeit

Wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich privat in Deutschland nutzen, gelten vereinfachte Regelungen.

Es ist weder Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) noch Kenntnisnachweis nötig, wenn Sie nur in Deutschland, Ihre Drohne oder Ihr Modellflieger weniger als 250 g Abfluggewicht hat und Sie nicht höher als 120 m fliegen. Beachten Sie: Für Drohnen ist dies ohnehin die maximal erlaubte Flughöhe. Wir empfehlen jedoch jedem, sich zumindest mit den Inhalten des A1/A3 des LBA vertraut zu machen.

Vorteil als DMO-Kunde: Private DMO-Kunden dürfen in Deutschland nach Verbandsregeln fliegen. Dann benötigen Sie bis 2 kg Startmasse keinen Kompetenznachweis - auch hier empfehlen wir trotzdem, die Inhalte des A1/A3 zu kennen.

Über 2 kg Startmasse muss dann der Kenntnisnachweis des Verbandes Deutscher Modellflieger Verband DMFV e. V. abgelegt werden (Hinweis: der A1/A3 ersetzt diesen nicht und umgekehrt auch nicht!). Diese Regelung gilt in keinem anderen Land außer in Deutschland. Für Flüge in allen anderen EU-Ländern ist weiterhin der A1/A3 zwingend abzulegen.

Gewerbliche Nutzung und Ehrenamt

Wenn Sie Ihre Drohne im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder im Ehrenamt einsetzen, benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis (Drohnenführerschein).

Das gilt unabhängig davon, ob Sie regelmäßig Aufträge durchführen oder die Drohne nur gelegentlich im beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext nutzen.

Braucht man einen Drohnenführerschein zum Fliegen im Ausland?

Ja. Wenn Sie im EU-Ausland fliegen möchten, brauchen Sie den EU-Kompetenznachweis für UAS-Betreiber (“Drohnenführerschein”). Ob Sie die Drohne privat, ehrenamtlich oder gewerblich nutzen ist dabei unabhängig.

Für Flüge außerhalb der EU gelten die jeweiligen örtlichen Bestimmungen. Informieren Sie sich daher bitte vorab über die Regelungen im entsprechenden Land.

Versicherungspflicht für Drohnen in der EU

Für jede Drohne und jedes Flugmodell gilt in der EU eine gesetzliche Versicherungspflicht – unabhängig davon, ob Sie privat, gewerblich oder im Ehrenamt fliegen. Eine passende Drohnenhaftpflichtversicherung ist daher in jedem Fall erforderlich. Wichtig: Wenn Ihre Drohne mehr als 250 g wiegt oder über eine Kamera verfügt, müssen Sie sich als UAS-Betreiber registrieren – auch bei Flügen innerhalb Deutschlands.

 

Passende Versicherungen für Ihren Einsatz:

Private Drohnenhaftpflichtversicherung

Drohnenhaftpflichtversicherung für Gewerbe und Ehrenamt

Der „kleine“ und „große“ Drohnenführerschein

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Je nach Einsatz und Größe der Drohne wird zwischen verschiedenen Nachweisen unterschieden. Man kann daher vom „kleinen“ und „großen“ Drohnenführerschein sprechen.

In der EU wird der Drohnenbetrieb laut EU-Vorschrift DVO (EU) 2019/947 in drei sogenannte Betriebskategorien unterteilt. Diese richten sich danach, wie risikoreich der Einsatz der Drohne bewertet wird.

Die drei Kategorien im Überblick:

  • Offene Kategorie (Open) → für die meisten privaten und einfachen gewerblichen Flüge
  • Spezielle Kategorie (Specific) → für anspruchsvollere Einsätze (z. B. außerhalb der Sichtweite / BVLOS)
  • Zulassungspflichtige Kategorie (Certified) → für besonders risikoreiche Anwendungen (z. B. Transport von Personen oder Gefahrgut oder Flüge über Menschenansammlungen)

Betriebskategorien für Drohnen / UAS

Die offen Kategorie des Drohnenführerscheins ist für die meisten privaten und gewerblichen oder ehrenamtlichen Einsätze ausreichend.

  • die Drohne ist leichter als 25 Kilogramm
  • die maximale Flughöhe von 120 m wird nicht überschritten
  • die Drohne bleibt in Sichtweite (VLOS)

Hier muss bei Einhaltung der örtlichen Bestimmungen und Drohnenverordnung auch keine Fluggenehmigung eingeholt werden. 

Welche Unterkategorie gibt es?

Es wird nach dem Flugvorhaben unterschieden:

A1: Abfluggewicht bis 250 g, kein Überfliegen von Menschenansammlungen,

A3: Abfluggewicht bis 25 kg, aber horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

A2: Abfluggewicht bis 4 kg, erlaubt den Flug in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten aber mit horizontalem Abstand zu Unbeteiligten von mindestens 30 m.

Daher wird der kombinierte A1/A3 Kompetenznachweis für die meisten Flugvorhaben empfohlen.

Nachweise in der offenen Kategorie

EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“)

  • Online-Lehrgang mit Online-Theorieprüfung per Multiple Choice Test
  • anschließend erhält man den EU-Kenntnisnachweis
  • der EU-Kenntnisnachweis ist digital und ausgedruckt gültig
  • Kosten: 25,00€ 

→ Online-Lehrgang und Online-Prüfung vom Luftfahrt-Bundesamt: zur Website

EU-Fernpilotenzeugnis A2 („großer Drohnenführerschein“)

  • baut auf dem A1/A3 Kenntnisnachweis auf
  • ein zusätzliches Selbststudium mit anschließender theoretische Prüfung in einer vom LBA genannten Prüfstelle 
  • das Fernpilot-Zeugnis wird per Mail gesendet
  • Kosten: 30,00€

→ Aufbauende Theorieprüfung an Prüfstellen: Liste der aktuellen Prüfstellen des LBA

Hinweis für Minderjährige (unter 16 Jahre)
Auch Minderjährige müssen die Online-Prüfung bei den oben genannten Bedingungen ablegen. Es muss ein Antrag zur Einrichtung eines Nutzerkontos für Minderjährige (7-16 Jahre) gestellt werden.

→ Zum Formular für die Antragstellung zur Einrichtung eines Nutzerkontos für Minderjährige

  • Betrieb von Drohnen außerhalb der offenen Kategorie:
    • Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
    • über 120 m Flughöhe
    • Abfluggewicht über 25 kg

Hier ist mindestens der limitierte A2 Kompetenznachweis nötig. Außerdem ist eine Betriebsgenehmigung einzuholen.

Informationen bei der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt

  • Betrieb außerhalb der offenen Kategorie
  • Fliegen von großen und schweren Drohnen, welche Gegenstände abwerfen, Gefahrengüter oder Personen transportieren
  • Fliegen über Menschenansammlungen

Hier muss die Betriebszertifizierung durch die EASA erfolgen.

Nächste Schritte

Wenn Sie nun wissen, ob und wenn ja welchen EU-Kompetenznachweis Sie benötigen, können Sie direkt beim LBA das Online-Training und die Prüfung über lba-openuav.de ablegen.

Natürlich helfen wir auch sehr gerne bei Fragen weiter! Schreiben Sie uns gerne und oder rufen Sie uns direkt an.

Für jede Drohne und jedes Flugmodell gilt in der EU eine gesetzliche Versicherungspflicht – Sind sie schon zuverlässig abgesichert?

Private Drohnenhaftpflichtversicherung

Drohnenhaftpflichtversicherung für Gewerbe und Ehrenamt

Häufige Fragen zum Thema Drohnenführerschein

Wenn Sie einen Drohnenführerschein benötigen, diesen aber nicht vorweisen können, dürfen Sie die Drohne in den entsprechenden Einsatzbereichen nicht fliegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und im Schadensfall kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen. 

Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) kann in der Regel innerhalb weniger Stunden erworben werden. Nach einer kurzen Online-Schulung legen Sie eine Theorieprüfung ab. Für das Fernpilotenzeugnis A2 ist zusätzlicher Lernaufwand erforderlich.

Alle Fernpiloten-Zertifikate (A1/A3, A2 oder STS für die spezielle Kateogie) sind 5 Jahre gültig. 

  • Für die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 werden Gebühren in Höhe von 25,00€ erhoben.
  • Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses A2 für die Betriebskategorie "offen" werden Gebühren in Höhe von 30,00€ erhoben.
  • Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses STS für die Betriebskategorie „speziell“ werden Gebühren in Höhe von 30,00€ erhoben.
  • Für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises werden Gebühren in Höhe von 15,00€ erhoben.

Informationen zu den Gebühren vom LBA Stand 20.02.2026