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Drohne registrieren: UAS-Betreiberregistrierung beim Luftfahrtbundesamt

Seit dem 01.05.2021 ist es für Drohnenpiloten und Modellflieger verpflichtend, sich als UAS-Betreiber (Unmanned Aircraft System) beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren. Dabei erhalten Sie eine sogenannte e-ID, die an Ihrer Drohne angebracht werden muss. Wir zeigen Ihnen, wann Sie sich anmelden müssen und wie die Anmeldung notwendig ist. Übrigens: Wir übernehmen die Registrierung für unsere Kunden im Freizeit-Bereich.

Wann benötige ich eine e-ID?

Eine Registrierung ist erforderlich, wenn:

  • Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt
  • Ihre Drohne über eine Kamera oder Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten verfügt

Somit keine Registrierung notwendig, wenn:

  • Ihre Drohne unter 250 g wiegt
  • und keine Kamera oder Sensorik zur Erfassung personenbezogener Daten besitzt

Was ist die e-ID?

Nach der Registrierung erhalten Sie die europaweit gültige Europäische Registrierungsnummer für UAS-Betreiber, die e-ID, welche personengebunden ist. 
Die e-ID ersetzt das bisherige Schild mit Namen und Adresse. Sie muss nicht mehr feuerfest am Flugmodell bzw. an der Drohne angebracht werden, wie es beim Adressschild gesetzlich gefordert wurde. Aber die e-ID muss an jeder Drohne angebracht werden, die geflogen wird.

Es gilt also: eine e-ID pro Person für alle Drohnen des Piloten / der Pilotin.

Als UAS-Betreiber (Drohnenpilot) gewerblich wie privat, geben Sie folgende Daten an:

Natürliche Personen:

  • Namen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Scan eines gültigen Ausweisdokumentes
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice

Gebührenkosten für die Registrierung: 20 €

Juristische Personen:

  • Name
  • Scan eines gültigen Dokumentes (z.B. Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) aus dem die Existenz dieser juristischen Person hervorgeht
  • Anschrift
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice

Gebührenkosten für die Registrierung: 50€

Versicherungspflicht für Drohnen in der EU

Für jede Drohne und jedes Flugmodell gilt in der EU eine gesetzliche Versicherungspflicht – unabhängig davon, ob Sie privat im Hobby, gewerblich oder für das Ehrenamt fliegen.

Sind Sie zuverlässig abgesichert?

Private Drohnenhaftpflichtversicherung

Drohnenhaftpflichtversicherung für Gewerbe und Ehrenamt

Service für unsere Kunden: Übernahme der Registrierung für UAS-Betreiber im privaten Bereich

Wir übernehmen für Sie die Registrierung für 5 €!

Durch unseren Zusammenschluss mit dem DMFV nutzen unsere Kunden als außerordentliche Mitglieder des Vereins die Vorteile, wie die günstigere Registrierung.

So funktioniert`s: Als Kunde / Kundin der DMO melden wir Sie auf Wunsch direkt über den DMFV beim LBA an. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail vom LBA, in der Ihre Zugangsdaten für das Benutzerkonto enthalten sind. Dort finden Sie dann Ihre e-ID und alle weiteren Informationen.

→ Einfach bei Antragstellung unserer Drohnenversicherung oder Modellflugversicherung anfordern - oder uns gerne direkt ansprechen!

Weitere Informationen

Sie finden alle Informationen zur Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt: UAS-Betreiberregistrierung

Häufige Fragen zum Thema Drohnenanmeldung

Ja, wenn Ihre Drohne mehr als 250 g wiegt und sie über eine Kamera oder anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten verfügt, müssen Sie sich als UAS-Betreiber registrieren.

Nein. Die e-ID ist personenbezogen, also erhalten Sie eine e-ID pro Person, die für alle Ihre Drohnen gilt. Diese können Sie dann an alle Drohnen anbringen.

Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Wenn Sie Ihre Drohne nur privat in der Freizeit fliegen, übernehmen wir gerne die UAS-Registrierung für Sie.

→ Einfach bei Antragstellung unserer Drohnenversicherung oder Modellflugversicherung anfordern - oder uns gerne direkt ansprechen!

Die Registrierung kostet:

  • 20 € für Privatpersonen
  • 50 € für Unternehmen oder Organisationen

Ja. Bei der Registrierung müssen Sie eine bestehende Drohnenhaftpflichtversicherung angeben, da in der EU eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.

Drohnenversicherungen für Hobby und Gewerbe

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