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Drohnen Versicherung für Freizeit, Dienstleistung und Unternehmen

Versicherungspflicht: Benötige ich eine Drohnenversicherung?

Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§ 33, 37, 43.2 LuftVG)! Drohnenpiloten und -pilotinnen benötigen eine echte Luftfahrtversicherung, welche insbesondere die Gefährdungshaftung einschließt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen wir mit unserer Drohnenversicherung: für den privaten, ehrenamtlichen und gewerblichen Einsatz von Drohnen.

Wir bieten Ihnen den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Bedarf! 

 

Gesetze, Vorschriften und Voraussetzungen für Drohnen Piloten und Pilotinnen

Drohnen Versicherung für privaten Einsatz oder gewerbliche Nutzung

DMO Drohnenversicherung Pilotin
Privat

Private Drohnenversicherungen

Sie fliegen Ihre Drohne in der Freizeit oder im Verein, allein, mit Partner/in oder der Familie.

Gewerblich

Gewerbliche Drohnenversicherungen

Sie fliegen Ihre Drohnen im gewerblichen oder ehrenamtlichen Einsatz.

Bei der DMO werden Sie nicht einfach nur versichert

Als Vermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sichern wir Sie mit der passenden Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen rundum ab.

Mit uns haben Sie außerdem einen festen Ansprechpartner. Von der aktuellen Drohnenverordnung bis zu den genauen Voraussetzungen für Drohnenpiloten und -pilotinnen: Wir halten uns stets informiert und stehen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zur Verfügung.

Und wenn der Fall eintritt, stehen wir Ihnen zur Seite und kümmern uns um die reibungslose Schadensabwicklung.

Erfahren Sie mehr über die DMO

Ihre Vorteile bei der DMO


Feste Ansprechpartner

Unser festes Team ist für Sie da. Beratung, Versicherung und kompetente Hilfe im Schadensfall.


Immer erreichbar

Sie erreichen uns telefonisch unter 0202-2701770 und per Mail unter info@dmodirekt․de zu den Geschäftszeiten. Wir kümmern uns schnell um Ihre Anfrage, in der Regel noch am selben Tag.


40 Jahre Erfahrung

Gegründet mit Leidenschaft am eigenen Hobby, gehören seither mehrere zehntausend Modellsportler und Gewerbetreibende zu unseren zufriedenen Kunden.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung

Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§ 33, 37, 43.2 LuftVG)

Über die aktuelle Drohnenverordnung

Oft sind die Modelle in der Haftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert. Bei uns bekommen Sie unabhängig von Ihrer privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung die spezielle Modell-Halter-Haftpflichtversicherung inkl. Gefährdungshaftung, eine echte Luftfahrtversicherung. Dies ist nach dem Gesetzgeber notwendig, wenn Sie Drohnen fliegen möchten.

Bevor Sie beruhigt mit der Drohne starten dürfen, brauchen Sie:

- eine für Ihre Zwecke ausreichende Drohnen Versicherung

- eine europäische Registrierungsnummer, welche Sie bei der Registrierung als UAS-Betreiber erhalten

- ggf. einen Schulungsnachweis oder "Drohnenführerschein"

- ggf. eine Fluggenehmigung, wenn Sie besondere Flugvorhaben haben

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Voraussetzungen für das Drohnenfliegen.

Sie benötigen, auch im Ehrenamt, eine gewerbliche Drohnen Versicherung für die Rehkitzrettung mit der Drohne über die Wärmebildkamera.

Ja! Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 33, 37, 43.2 LuftVG). Mehr Informationen: Drohnen unter 250 g Abfluggewicht.

Ausführliches FAQ zu Drohnen