Private Flüge in Deutschland dürfen DMO-Kunden nach den Regeln des Deutscher Modellflieger Verbandes, kurz DMFV, durchführen.
Was bedeutet das?
Der Kenntnisnachweis ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen/Flugmodellen mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder in einer Flughöhe von mehr als 120 m. Multikopter/Drohnen sind generell auf 120 m Flughöhe begrenzt, es sei denn sie werden auf genehmigten Modellfluggeländen geflogen, die anderslautende Aufstiegserlaubnisregeln haben können.
Bis 2 kg Abfluggewicht und unter 120 m Flughöhe brauchen Sie weder den Kenntnisnachweis noch den EU-Kompetenznachweis. Im Lehrer-Schüler-Betrieb braucht der Schüler übrigens auch keinen eigenen Kenntnisnachweis.
Für den Betrieb von Flugmodellen aller Art im Hobbybereich gelten einige Regeln, wie z.B. ein ausreichender, horizontaler Abstand zur Grenze von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (wie z.B. Parkanlagen, Freizeitparks, Campingplätze, Freibäder, Badestränden u. ä.). Hier finden Sie die übersichtliche Broschüre über die Regeln des Fluges im DMFV zum Download:
FPV-Flug ist erlaubt. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern ist kein Luftraumbeobachter (Spotter) erforderlich. In einer Flughöhe über 30 Meter muss ein Spotter neben dem Piloten stehen, der auf auftretende Gefahren hinweisen kann und das Fluggerät jederzeit im Blick hat.
ACHTUNG: Die Videobrille darf in keinem Fall dafür genutzt werden, die maximale Entfernung zum Piloten zu vergrößern. Das Fluggerät muss also zu jeder Zeit vom Standort des Piloten auch ohne Hilfsmittel erkennbar sein.
Sicherheitseinrichtungen wie Return to Home- oder Fail-Safe-Funktionen sind ebenfalls erlaubt.