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Als DMO-Kunde dürfen Sie im Hobbybereich nach den Verbandsregeln des MFSD fliegen

Private Flüge in Deutschland dürfen DMO-Kunden nach den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) unseres Verbandes Modellflugsportverband Deutschland e. V., kurz MFSD, durchführen.

Was bedeutet das?

Drohnenführerschein / Kenntnisnachweis / Schulungsnachweis

Der Verbands-Schulungsnachweis (schulungsnachweis-modellflug.de, kostet 25 € zzgl. MwSt.) ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen/Flugmodellen mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder in einer Flughöhe von mehr als 120 m. Multikopter/Drohnen sind generell auf 120 m Flughöhe begrenzt, es sei denn sie werden auf genehmigten Modellfluggeländen geflogen, die anderslautende Aufstiegserlaubnisregeln haben können. Noch gültige MFSD-Kenntnisnachweise können kostenfrei in den Schulungsnachweis umgewandelt werden.

Bis 2 kg Abfluggewicht und unter 120 m Flughöhe brauchen Sie weder den Schulungsnachweis noch den EU-Kompetenznachweis. Im Lehrer-Schüler-Betrieb braucht der Schüler übrigens auch keinen eigenen Schulungsnachweis.

Abstandsregeln

Der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg ist außerhalb von Modellfluggeländen nur mit einem horizontalen Abstand von mindestens 150 m zur Grenze von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (wie z.B. Parkanlagen, Freizeitparks, Campingplätze, Freibäder, Badestränden u. ä.) zulässig. Unter 2 kg darf näher heran geflogen werden. Natürlich gilt trotzdem generell immer die besondere Vorsicht beim Fliegen und die Achtung der Privatsphäre Ihrer Mitmenschen.

FPV-Verfahren und automatische Rückholfunktion

FPV-Flug ist erlaubt. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern ist kein Luftraumbeobachter (Spotter) erforderlich. In einer Flughöhe von 30 bis 120 Metern muss ein Spotter neben dem Piloten stehen, der auf auftretende Gefahren hinweisen kann und das Fluggerät jederzeit im Blick hat.

ACHTUNG: Die Videobrille darf in keinem Fall dafür genutzt werden, die maximale Entfernung zum Piloten zu vergrößern. Das Fluggerät muss also zu jeder Zeit vom Standort des Piloten auch ohne Hilfsmittel erkennbar sein.

Sicherheitseinrichtungen wie Return to Home- oder Fail-Safe-Funktionen sind ebenfalls erlaubt.

 

Weiterhin gilt…

  • die Versicherungspflicht für alle Piloten und Pilotinnen unabhängig vom Gewicht der Flugmodelle.
    Bei uns finden Sie die passende Modell-Halter-Haftpflichtversicherung oder können Ihren Versicherungsschutz bei Bedarf anpassen.
  • die Registrierungspflicht der EU für Piloten und Pilotinnen, die ein Modell über 250 g Abfluggewicht fliegen möchten oder auch ein Leichteres, sofern es eine Kamera trägt.
    Die Registrierung übernehmen wir gerne für Sie für einmalig 5 Euro (direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) kostet dies einmalig 15 Euro).
    Danach erhalten Sie vom LBA die e-ID für die Kennzeichnung Ihres Flugmodells. Sprechen Sie uns einfach an!

Die Übersicht zu den Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) finden Sie hier.