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DMO und DMFV fordern Gleichberechtigung für den Modellflug und den privaten Drohnenbetrieb

Veröffentlicht am

keine Ungleichbehandlung von privaten und kommerziellen Drohnenpiloten

In aktuellen Positionspapieren eines Branchenverbandes - u. a. "Member Participation -F2618-Fundamental Demands of UAV DACH" - wird eine deutliche Bevorzugung gewerblicher Drohnenanwendungen und eine eklatante Einschränkung des privaten Freizeit- und Kameradrohnenbetriebs gefordert.

So sollen private Kameradrohnen nur noch auf privaten Grundstücken oder auf Modellfluggeländen stattfinden dürfen. Diese Forderung lehnen wir gemeinsam mit dem Deutschen Modellflieger Verband DMFV e. V. entschieden ab.Gemeinsam haben wir daher heute einen offenen Brief an den UAV DACH gerichtet. Für folgende Punkte setzen wir uns besonders ein:

1. Gesetzliche Gleichbehandlung von privaten und gewerblichen Drohnenbetreibern: Private Drohnenpiloten agieren nicht automatisch weniger regelgerecht als gewerbliche Drohnennutzer.

2. Fachkräftemangel entgegen wirken: Private Drohnenpiloten von heute sind die Forscher, Entwickler und Anwender in der unbemannten Luftfahrt von morgen. Wer sich heute privat hier nicht ausprobieren kann, entwickelt schwerlich später berufliches Interesse für die Materie.

3. vorhandene Gesetzgebung durchsetzen: Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre sind auch heute schon verboten und gehören entsprechend geahndet. Generelle und "vorbeugende" Flugverbote für Millionen von privaten Drohnenpiloten sind da unverhältnismäßig und lösen das Problem nicht.

4. Modellflugzeuge betreibbar lassen: Für Hobbyflieger müssen technische Nachrüstpflichten wie die elektronische Sichtbarkeit ihrer Fluggeräte bezahlbar und risikobasiert bleiben.

Wir fordern den UAV DACH auf, die vorgeschlagenen Beschränkungen zurück zu nehmen und Regulierungsforderungen angemessen zu gestalten, so dass auch private Nutzer gegenüber den politischen Entscheidern in Deutschland und der EU fair und gleichberechtigt mit den gewerblichen Nutzern vertreten werden.