Kleine Drohnen, auch Multikopter genannt, unter 250 g Gewicht sind aus gutem Grund sehr beliebt bei Anfängern, aber auch bei versierten Drohnenpiloten.
Sie sind oft mit einer sehr guten Kamera ausgestattet, und man kann sie leicht überall hin mitnehmen. Kaufen und direkt losfliegen darf man zwar nicht, aber die Regeln für die kleinen Drohnen sind überschaubar.
Man benötigt
1. Drohnen-Haftpflichtversicherung, die die Gefährdungshaftung und die Verschuldenshaftung sowie eine Mindestdeckung von 750.000 SZR (= Sonderziehungsrechten) ausdrücklich bestätigt.
2. Registrierung als UAS-Betreiber (wenn die Drohne eine Kamera hat) in dem Land, in dem man seinen Wohnsitz hat. In Deutschland ist dafür das LBA (Luftfahrtbundesamt) zuständig, in Österreich Austro Control.
3. Vermerk der e-ID, die man durch die Registrierung erhält, auf der Drohne selbst. Wer mehrere Drohnen oder auch andere Flugmodelle besitzt, vermerkt auf jedem Modell dieselbe e-ID, denn diese ist personenbezogen. Wie man die e-ID auf das Modell schreibt, ist nicht vorgeschrieben. Sie muss nur leicht zu finden und zugänglich sein.
Das war es schon! Ein EU-Kompetenznachweis ,auch "Drohnenführerschein" genannt, ist für Drohnen unter 250 g nicht vorgeschrieben. Dennoch empfehlen wir, sich mit den Inhalten des A1/A3 vertraut zu machen, um einen grundsätzlichen Überblick zu bekommen, was zu beachten ist. Die online-Schulung ist kostenfrei, die kostenpflichtige Prüfung muss man nicht zwingend ablegen.
Wo darf ich denn überhaupt fliegen mit meiner kleinen Drohne?
Diese Frage beantworten für Deutschland kostenlos z. B. Dipul oder die Apps fly DMFV oder TraX. Es gibt inzwischen auch weitere, zum Teil kostenpflichtige Apps. In anderen Ländern der EU gibt es entsprechende Möglichkeiten, sich zu informieren. Die EASA bietet hier umfassende Informationen.
Allen Tools gmeinsam ist jedoch, dass die Verantwortung für einen sicheren Flug letztlich allein beim Drohnenpiloten liegt.