Ja. In Deutschland ist für alle Drohnen und Kopter – unabhängig vom Gewicht – eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 33, 37, 43.2 LuftVG). Das gilt auch für Drohnen unter 250 g. Drohnenpiloten benötigen dabei eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die unter anderem die sogenannte Gefährdungshaftung abdeckt. Genau diese Anforderungen erfüllen unsere Drohnenversicherungen für private, ehrenamtliche und gewerbliche Nutzung.
Gut zu wissen:
Ab einem Abfluggewicht von 250 g oder bei Nutzung mit Kamera müssen Sie sich als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Je nach Einsatz kann außerdem ein Drohnenführerschein notwedig sein.
Mit uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der sich mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im Drohnenbereich bestens auskennt. Wir halten uns stets auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie zuverlässig bei allen Fragen – von der Auswahl der passenden Versicherung bis zur schnellen Hilfe im Schadensfall.
Sie fliegen Ihre Drohne in der Freizeit oder im Verein, allein, mit Partner/in oder der Familie.
Sie fliegen Ihre Drohnen im gewerblichen oder ehrenamtlichen Einsatz.