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Drohnen Versicherung für Freizeit, Dienstleistung, Ehrenamt und Gewerbe

Versicherungspflicht für Drohnenpiloten: Benötige ich eine Drohnenversicherung?

Ja. In Deutschland ist für alle Drohnen und Kopter – unabhängig vom Gewicht – eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 33, 37, 43.2 LuftVG). Das gilt auch für Drohnen unter 250 g. Drohnenpiloten benötigen dabei eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die unter anderem die sogenannte Gefährdungshaftung abdeckt. Genau diese Anforderungen erfüllen unsere Drohnenversicherungen für private, ehrenamtliche und gewerbliche Nutzung.

Gut zu wissen:
Ab einem Abfluggewicht von 250 g oder bei Nutzung mit Kamera müssen Sie sich als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Je nach Einsatz kann außerdem ein Drohnenführerschein notwedig sein.

DMO Versicherung: Information, Beratung und Service von Drohnen-Experten.

Mit uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der sich mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im Drohnenbereich bestens auskennt. Wir halten uns stets auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie zuverlässig bei allen Fragen – von der Auswahl der passenden Versicherung bis zur schnellen Hilfe im Schadensfall.

Drohnen-Haftpflichtversicherung für Hobby-Piloten und Gewerbetreibende

DMO Drohnenversicherung Pilotin
Privat

Private Drohnenversicherungen

Sie fliegen Ihre Drohne in der Freizeit oder im Verein, allein, mit Partner/in oder der Familie.

Gewerblich

Gewerbliche Drohnenversicherungen

Sie fliegen Ihre Drohnen im gewerblichen oder ehrenamtlichen Einsatz.

Unsere Tarife für das private und gewerbliche Fliegen von Drohnen im Überblick

Private Drohnenversicherungen

Privat

Jugendliche

bis zum 18. Geburtstag, danach Erwachsenentarif

26,64 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

38,64 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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Privat

Erwachsene

personenbezogen, Art und Anzahl der Modelle spielen keine Rolle

39,96 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

51,96 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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Privat

Familie

Ehe-/Lebenpartner-/in und minderjährige Kinder im gleichen Haushalt

51,96 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

63,96 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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Gewerbliche Drohnenversicherungen:
personenbezogen

Gewerblich

UAV Pilot

personenbezogen
unbegrenzte Anzahl an Drohnen

168,00 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

246,00 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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Für gewerbliche,
personenbezogene Tarife gilt:
Jeweils 15 % Rabatt bis zum 5. Piloten

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Gewerbliche Drohnenversicherungen:
unbegrenzt viele Piloten und Modelle versicherbar

Gewerblich

UAV Spezial

unbegrenzte Anzahl an Piloten und Drohnen, max. eine Drohne im Einsatz

250,00 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

300,00 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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Gewerblich

UAV Spezial Plus

unbegrenzte Anzahl an Piloten und Drohnen, max. drei Drohnen im Einsatz

370,00 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

420,00 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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Gewerblich

UAV Spezial 10

unbegrenzte Anzahl an Piloten und Drohnen, bis zu 10 Drohnen im Einsatz

700,00 € bei 3 Mio. € Deckungssumme

840,00 € bei 12 Mio. € Deckungssumme

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DMO Versicherung: Information, Beratung und Versicherung von Experten

Als Vermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sichern wir Sie mit der passenden Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten und -pilotinnen rundum ab.

Mit uns haben Sie außerdem einen festen Ansprechpartner. Von der aktuellsten Drohnenverordnung bis zu den genauen Voraussetzungen für das Fliegen von Drohnen: Wir halten uns stets informiert und stehen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zur Verfügung.

Und wenn der Fall eintritt, stehen wir Ihnen zur Seite und kümmern uns um die reibungslose Schadensabwicklung.

Erfahren Sie mehr über die DMO

 

Ihre Vorteile bei der DMO


Feste Ansprechpartner

Unser erfahrenes Team ist für Sie da. Beratung, Versicherung und kompetente Hilfe im Schadensfall.


Immer erreichbar

Sie erreichen uns telefonisch unter 0202-2701770 und per Mail unter info@dmodirekt․de zu den Geschäftszeiten. Wir kümmern uns schnell um Ihre Anfrage, in der Regel noch am selben Tag.


Seit 1983 Profis in Sachen Modellflug

Gegründet mit Leidenschaft am eigenen Hobby, gehören seither mehrere zehntausend Modellsportler und Gewerbetreibende zu unseren zufriedenen Kunden.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung

Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse, also auch unter 250 g, eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. (§ 33, 37, 43.2 LuftVG)

Über die aktuelle Drohnenverordnung

 

Ja! Seit dem 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 33, 37, 43.2 LuftVG). Mehr Informationen: Drohnen unter 250 g Abfluggewicht.

Oft sind die Modelle in der Haftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert. Bei uns bekommen Sie unabhängig von Ihrer privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung die spezielle Modell-Halter-Haftpflichtversicherung inkl. Gefährdungshaftung, eine echte Luftfahrtversicherung. Dies ist nach dem Gesetzgeber notwendig, wenn Sie Drohnen fliegen möchten.

Sie benötigen, auch im Ehrenamt, eine gewerbliche Drohnen Versicherung für die Rehkitzrettung mit der Drohne über die Wärmebildkamera.

Unsere Haftpflichtversicherungen gelten weltweit, außer in den USA und Kriegs- oder Embargoländer. Bei Bedarf für das Fliegen in den USA, melden Sie sich gerne bei uns.

Unsere Drohnen-Haftpflichtversicherungen beginnen schon bei 39,96 € für Erwachsene und 26,64 € für Jugendliche für den Hobbybereich. Für Gewerbetreibende und im Ehrenamt tätige Personen beginnen unsere Haftpflichtversicherungen bei 168,00 €. Wir beraten Sie gerne zum optimalen Versicherungsschutz.

Nein, bei uns gibt es keine Selbstbeteiligung (bei Sach-, Personen-, Vermögensschäden) - weder in den privaten noch gewerblichen Haftpflichtversicherungen!

Ja, für gewerbliche und ehrenamtliche Flüge brauchen Sie eine Drohnenversicherung für die gewerbliche Nutzung.

Bevor Sie beruhigt mit der Drohne starten dürfen, brauchen Sie:

- eine für Ihre Zwecke ausreichende Drohnenversicherung

- eine europäische Registrierungsnummer, welche Sie bei der Registrierung als UAS-Betreiber erhalten

- ggf. einen Kenntnisnachweis oder "Drohnenführerschein"(EU-Kenntnisnachweis) 

- ggf. eine Fluggenehmigung, wenn Sie besondere Flugvorhaben haben

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Voraussetzungen für das Drohnenfliegen.

Mit einer Drohnen-Hatfplichtversicherung decken wir Sach-, Personen-, Vermögensschäden ab. Mit einer geeigneten (Voll-)Kaskoversicherung decken Sie Schäden an Ihrer Drohne ab. Die DMO bietet Ihnen den passenden Haftpflichtschutz.