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Alle Drohnenversicherungen der DMO sind auch in Österreich gültig

Veröffentlicht am
DMO Drohnenversicherung für Österreich

Entgegen mancher Behauptungen im Internet sind unsere personenbezogenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen auch in Österreich gültig und rechtskonform. Es muss kein spezielles Modell in der Police genannt werden.

Wir haben von der österreichischen Flugsicherungsgesellschaft AustroControl auf unsere diesbezügliche explizite Anfrage am 04.02.2025 folgende Antwort bekommen:

"aus luftfahrtrechtlicher Sicht bedarf es seitens der Austro Control als zuständige Luftfahrtbehörde bei der Haftpflichtversicherung keiner spezifischen Gerätedaten im Versicherungsvertrag. (Andere versicherungsspezifische Rechtsnormen bleiben davon selbstverständlich unberührt und können gegebenenfalls strengere Anforderungen an den Versicherungsvertrag/die Polizze stellen.) Dazu gegenteilige Rechtsmeinungen im Internet sind Rechtsinterpretationen Dritter ohne Bestätigung durch die zuständigen Behörden oder nationalen bzw. europäischen Gerichte…“

Auf der Website von AustroControl findet sich folgende Klarstellung:

„Versicherungspflicht

Achtung: Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss daher mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) betragen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen erfüllen muss.“

Die Mindestdeckung von 750.000 SZR ist sowohl in unseren Policen als auch auf den DMO-Versicherungsnachweisen ausgewiesen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Drohnenversicherungen oder zum Fliegen einer Drohne im Ausland haben, sprechen Sie uns gerne an: Kontakt