Änderung LFG für Drohnen in Österreich
Die Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG), die im Bundesgesetzblatt BGBl l Nr. 80/2026 unter Punkt 23 veröffentlicht wurde, stellt in §24j. (3) nun klar, dass "an Stelle einer Haftpflichtversicherung für jedes einzelne unbemannte Luftfahrzeug eine pauschale Haftpflichtversicherung für sämtliche von einem Betreiber oder einer Betreiberin betriebene unbemannte Luftfahrzeuge abgeschlossen werden kann." Dies gilt sowohl für die offene als auch für die spezielle Kategorie.
Unsere Drohnen- und Modellhalter-Haftpflichtversicherung ist verfügbar für Personen und Firmen mit Sitz in der EU. Sie entspricht mit dem Einschluss von Verschuldens- und Gefährdungshaftung sowie der garantierten Mindestdeckung von 750.000 SZR je Fluggerät und Schadensfall vollumfänglich den europäischen Vorschriften nach EU VO 785/2004 und sichert auch Piloten in Österreich umfassend ab.