Ab 06.08.2026 gelten neue Verfahren für Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen.
Die Deutsche Flugsicherung DFS hat dazu eine Mitteilung für UAS-Flüge veröffentlicht. Neben den darin enthaltenen Abstands- und Höhenregeln sind zudem die Auflagen und Bedingungen der NfL (Nachrichten für Luftfahrer) 2026-1-3960 und 2026-1-3961 zu beachten.
Passagierflughäfen sind ein äußerst sensibler Bereich, der größter Sorgfalt, Vorsicht und Rücksicht von allen Beteiligten bedarf. Bitte machen Sie sich daher unbedingt intensiv vertraut mit den dort geltenden Regeln und fliegen im Zweifelsfall lieber nicht in der Nähe eines Flughafens.